Veröffentlichungspflichten Gas
Transparenz im Gasmarkt: Ihre Einsicht in die Veröffentlichungspflichten.
Erfahren Sie mehr über die Veröffentlichungspflichten im Bereich Gas und wie sie für Transparenz und Vertrauen sorgen. Unsere Übersicht erklärt, welche Informationen Netzbetreiber bereitstellen müssen und wie diese Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen über Ihre Energieversorgung zu treffen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die bereitgestellten Daten zu Ihrem Vorteil.
Veröffentlichungspflichten nach GasNZV - 2023
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach der Gasnetzzugangsverordnung (StromNZV) für 2023.
Historie Veröffentlichungspflichten nach GasNZV
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) historisch für vergangenen Jahre.
Veröffentlichungspflichten nach EnWG
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten nach EnWG.
- Strukturklassen nach § 23c EnWG - gültig ab: 01.01.2024
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Veröffentlichungspflichten nach VSBG
Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB)
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: