Barrierefreiheitserklärung

Willkommen auf der Website der Stadtwerke Senftenberg GmbH. Alle Menschen sollen die Informationen und Dienstleistungen der Stadtwerke gut nutzen können.

Hier informieren die Stadtwerke Senftenberg GmbH wie Barrierefreiheit auf der Website sichergestellt wird.

Vier Grundprinzipien

Die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen wir auf unserer Website, in dem wir die vier Grundprinzipien wie folgt beachten:

Wahrnehmbarkeit

  • Die bereitgestellten Informationen sind so gestaltet, dass Sie leicht wahrnehmbar sind. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.

  • Wenn möglich wird das Verständnis des Textes durch Grafiken unterstützt.

Bedienbarkeit

  • Informationen sind jederzeit per Tastatur als Alternative zu Maus oder Touchscreen aufrufbar.

  • Informationen sind per Suchfunktion der Website auffindbar.

  • Eine übersichtliche Navigation und klar strukturierte Seiten erleichtern die Orientierung.

Verständlichkeit

  • Informationen sind klar und einfach formuliert.

  • Auch komplexe Inhalte werden in verständlicher Sprache formuliert.

Robustheit

  • Die digitalen Angebote funktionieren auf verschiedenen Geräten und mit unterschiedlichen Hilfstechnologien einwandfrei. Regelmäßige Tests stellen sicher, dass auch neue Technologien unterstützt werden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Senftenberg GmbH ist bemüht ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Stadtwerke Senftenberg GmbH verfolgt die Grundsätze der Barrierefreiheit, sodass Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.

Diese Erklärung gilt für die gesamte unter www.stadtwerke-senftenberg.de erreichbare Website in der aktuellen Version.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L327 vom 2.12.2016, S.1) vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 09.07.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit beruht auf einer im Juni 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback, Barriere melden und Kontaktangaben

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen und Fragen zur Barrierefreiheit nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten. 

Das Kontaktformular:
https://www.stadtwerke-senftenberg.de/kontakt

Rufen Sie uns an:
03573 70 93 10

Den persönlichen Kontakt:
Stadtwerke Senftenberg GmbH
Laugkstraße 13-15
01968 Senftenberg

Schreiben Sie eine E-Mail:
kontakt@stadtwerke-senftenberg.de

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Meinung sind, dass die Webseite der Stadtwerke Senftenberg GmbH nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 

Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens soll eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und der Stadtwerke Senftenberg GmbH als Betreiber der Website gefunden werden. Die Schlichtung ist kostenlos und erfordert keinen Rechtsbeistand.

Postanschrift
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon:
+49 – (0)30 18 527-2805

Fax:
+49 –(0)30 18 527-2901

E-Mail:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg

Sollten Bürgerinnen und Bürger eine Internetseite oder eine App in Brandenburg aufrufen und feststellen, dass diese nicht barrierefrei ist oder keine Erklärung zur Barrierefreiheit beinhaltet, können sich diese an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden. Die bei der Landesbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen angesiedelte Durchsetzungsstelle prüft dann, ob die gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit eingehalten wurden. Werden Mängel festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die betroffene öffentliche Stelle dazu auf, die digitalen Barrieren zu beseitigen und unterbreitet ihr zugleich konkrete Vorschläge zu deren Abbau. In jedem Fall informiert die Durchsetzungsstelle auch die meldenden Bürgerinnen und Bürger über das erzielte Prüfergebnis.

Der Kontakt zur Durchsetzungsstelle kann per Post, E-Mail oder Telefon aufgenommen werden.

Ansprechperson
Richard Schuster
Telefon: 0331 866-5048

Post
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

E-Mail
durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de

Internetseite
Durchsetzungsstelle | Ministerium für Gesundheit und Soziales