Veröffentlichungspflichten Fernwärme
Transparenz bei Fernwärme: Ihre Einsicht in die Veröffentlichungspflichten.
Erfahren Sie mehr über die Veröffentlichungspflichten im Bereich Fernwärme und wie sie für Transparenz und Vertrauen sorgen. Unsere Übersicht erklärt, welche Informationen Netzbetreiber bereitstellen müssen und wie diese Ihnen helfen, fundierte Entscheidungen über Ihre Energieversorgung zu treffen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die bereitgestellten Daten zu Ihrem Vorteil.
Veröffentlichungspflichten nach Primärenergiefaktor - ab 2023
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten im Bereich Fernwärme. Erfahren Sie, welche Daten und Informationen Netzbetreiber bereitstellen müssen. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen Regelungen und wie sie Ihre Entscheidungsfindung bei der Energieversorgung unterstützen können.
Veröffentlichungspflichten nach FFVAV - 2023
Entdecken Sie die Veröffentlichungspflichten im Bereich Fernwärme. Erfahren Sie, welche Daten und Informationen Netzbetreiber bereitstellen müssen. Informieren Sie sich jetzt über die aktuellen Regelungen und wie sie Ihre Entscheidungsfindung bei der Energieversorgung unterstützen können.
- Informationen zur energetischen Qualität der Fernwärme
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Veröffentlichungspflichten nach VSBG
Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB)
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: