Ersatzversorgung sonstiger Bedarf

bis 10.000 kWh

LausitzStrom Ersatzversorgung sonstiger Bedarf bis einem Verbrauch von 10.000 kWh.

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Einfache Verwaltung

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Lokaler Service

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Tariftabelle

Preis ab 01. Januar 2025

NettoBrutto
Verbrauchspreis30,47 ct/kWh36,26 ct/kWhCent pro Kilowattstunde
Grundpreis193,45 €/Jahr230,21 €/JahrEUR/Jahr

Bruttopreise sind inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).

Weitere Informationen zum Produkt

MindestvertragslaufzeitMaximal 3 Monate
VertragsverlängerungKeine - endet automatisch spätestens nach drei Monaten. Sofern bis dahin kein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen wurde, beliefern wir Sie als Haushaltkunden zu den Konditionen der Grundversorgung weiter.
Kündigungsfristtäglich - Die Ersatzversorgung kann jederzeit durch Abschluss eines Energieliefervertrages mit einem Lieferanten beendet werden.
ZahlungsweiseEinzugsermächtigung, Überweisung, Dauerauftrag, Kassenautomat (Bareinzahlung)

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Direkte Antworten auf häufig gestellte Fragen

Oft gestellte Fragen

  • Was ist unter Ersatzversorger und Ersatzversorgung zu verstehen?

    Ein Ersatzversorger ist der örtliche Grundversorger. In den Strom und Gasnetzen der Stadtwerke Senftenberg sind die Stadtwerke Senftenberg auch der zuständige Ersatzversorger. Dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu übernehmen, wenn ein anderer Lieferant ausfällt oder nicht liefern kann. Damit ist eine unterbrechungsfreie Versorgung gewährleistet.

    Dabei gelten die veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und Preise der Ersatzversorgung.

  • Mein Stromanbieter ist insolvent, was kann ich jetzt machen?

    Ihre Stromlieferung ist weiterhin gewährleistet und wird automatisch durch den zuständigen Ersatzversorger übernommen, bis Sie einen neuen Lieferanten vertraglich binden. Unser Kundenservice berät Sie gern.
    Zum Ablauf bei Ihrem bisherigen Lieferanten folgende Hinweise:
    1. Lesen Sie den aktuellen Zählerstand ab und kündigen den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw. nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht.
    2. Überweisen Sie keine Abschlagszahlungen mehr bzw. widerrufen Sie vorhandene SEPA-Lastschriftmandate (vorzugsweise schriftlich und per Einschreiben).
    3. Fordern Sie Ihr Guthaben zurück.