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Hochlastzeitfenster für 2025 - gültig ab: 01.01.2024
Höchstentnahmelast MS nach § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Höchstentnahmelast MS/NS nach § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Höchstentnahmelast NS nach § 23c Abs. 3 Nr. 5 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Jahreshöchstlast MS nach 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Jahreshöchstlast MS/NS nach 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Jahreshöchstlast NS nach 23c Abs. 3 Nr. 1 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Netzeinspeisung MS nach § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Netzeinspeisung MS/NS nach § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Netzeinspeisung NS nach § 23c Abs. 3 Nr. 6 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Summenlast der Netzverluste nach § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden nach § 23c Abs. 3 Nr. 3 EnWG - gültig ab: 01.01.2024
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Strukturklassen nach § 23c EnWG - gültig ab: 01.01.2023
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Strukturklassen nach StromNEV § 27 (2) - gültig ab: 01.01.2022
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Strukturklassen nach StromNEV § 27 (2) - gültig ab: 01.01.2021
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