Veröffentlichungspflichten Stadtwerke Senftenberg GmbH
Strom Verteilnetzbetreiber - Veröffentlichungspflichten nach StromNZV

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Differenzbilanzkreis nach § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Höchstentnahmelast MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Höchstentnahmelast MS/NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Höchstentnahmelast NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS - gültig ab: 01.01.2022
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS/NS - gültig ab: 01.01.2022
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - NS - gültig ab: 01.01.2022
Netzeinspeisung MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Netzeinspeisung NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Summenlast der Netzverluste nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2022
Differenzbilanzkreis nach § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Höchstentnahmelast MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Höchstentnahmelast MS/NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Höchstentnahmelast NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS - gültig ab: 01.01.2021
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS/NS - gültig ab: 01.01.2021
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - NS - gültig ab: 01.01.2021
Netzeinspeisung MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Netzeinspeisung NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Summenlast der Netzverluste nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2021
Differenzbilanzkreis nach § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Höchstentnahmelast MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Höchstentnahmelast MS/NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Höchstentnahmelast NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS - gültig ab: 01.01.2020
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS/NS - gültig ab: 01.01.2020
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - NS - gültig ab: 01.01.2020
Netzeinspeisung MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Netzeinspeisung NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Summenlast der Netzverluste nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2020
Differenzbilanzkreis nach § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019
Höchstentnahmelast MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019
Höchstentnahmelast MS/NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019
Höchstentnahmelast NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS - gültig ab: 01.01.2019
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - MS/NS - gültig ab: 01.01.2019
Jahreshöchstlast nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - NS - gültig ab: 01.01.2019
Netzeinspeisung MS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019
Netzeinspeisung NS nach § 17 Abs. 2 Nr. 6 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019
Summenlast der Netzverluste nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 StromNZV - gültig ab: 01.01.2019

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Strom Verteilnetzbetreiber - Veröffentlichungspflichten nach StromNEV

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Strom Verteilnetzbetreiber - Veröffentlichungspflichten nach EEG

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Strom Verteilnetzbetreiber - Veröffentlichungspflichten nach EnWG
Gas Verteilnetzbetreiber - Veröffentlichungspflichten nach GasNEV

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Stadtwerke Senftenberg GmbH - Veröffentlichungspflichten nach VSBG
Stadtwerke Senftenberg GmbH - Datenschutzinformation nach DS-GVO

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Stadtwerke Senftenberg GmbH - Abwendungsvereinbarung nach § 19 Abs. 5 StromGVV / GasGVV

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