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Seite 3 I Januar 2021 I LausitzEnergie kompakt
Hintergrund »
Die Entlastung der Bürger wurde verspielt
Nach der Zustimmung von Bundes-
tag und Bundesrat ist das erste Gesetz
zur Änderung des Brennstoffemissi-
onshandelsgesetzes (BEHG) am 10.
November 2020 in Kraft getreten. Mit
dem BEHG hat die Bundesregierung
ab dem Jahr 2021 Brennstoffe (Heizöl,
Benzin, Erdgas u.a.) gemäß Anlage 2
BEHG (Brennstoffe für die Emissionsbe-
richterstattung in den Jahren 2021 und
2022) sowie Anlage 1 BEHG (Brennstof-
fe) mit einer zusätzlichen, gesetzlich
festgelegten Bepreisung der CO -Emis-
2
sion belastet. Der nach §10 BEHG fest-
gelegte Preis pro Emissionszertifikat
für eine Tonne CO startet mit 25,00
2
Euro im Jahr 2021 und wird schrittwei-
se auf 55,00 Euro im Jahr 2025 angeho-
ben. Ab 2026 soll dann ein Preiskorri-
dor mit einem Mindestpreis von 55,00 08. Dezember 2020 08. Januar 2021
Euro pro Emissionszertifikat und einem
Höchstpreis von 65,00 Euro gelten. Da- le Belastungen und damit ein
mit sollen Anreize geschaffen werden, zu ersparen, Ansteigen des
den CO -Ausstoß zu reduzieren. blieben diese Strompreises
2
Wobei in erster Linie die CO -Mengen Optionen un- verhindern. Ob
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in den Bereichen Mobilität und Wärme, gehört. So dass und in welchem
gleichermaßen bei Unternehmen und in den sehr Umfang diese
Haushalten besteuert werden. Die für angespann - Kompensation
die einzelnen Brennstoffe erforderli- ten Zeiten der den von den
che Zertifikatsmenge bestimmt sich Krisensituati- M ehr k ost en
nach der Menge an Kohlendioxid (CO ), on auch noch des BEHG Be-
2
welche bei der Verbrennung der Ener- eine hohe CO - troffenen glei-
2
gieträger freigesetzt wird. B ep r eisu ng chermaßen zu
hinzu kommt. Gute kommt,
In wirtschaftlicher Aus den ge- hängt vom per-
Krisensituation wurde ein nannten CO - sönlichen Ver-
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hoher CO -Preis beschlossen. Preisen ergeben sich für die Haupt- brauchsverhalten und Erfordernissen
2 brennstoffe unter Berücksichtigung ab und wird sehr unterschiedlich aus-
der aktuellen Emissionsfaktoren der fallen.
Obwohl es zahlreiche Forderungen Energieträger nach Angaben der DIHK
gab, die Gesetzeseinführung zu ver- folgende Preissteigerungen (netto) –
schieben oder den CO -Preis aufgrund siehe Tabelle. Die Einnahmen aus der Angesichts des Ungleichge-
2
der Corona- und schwierigen Wirt- CO -Bepreisung sollen teilweise in die wichtes von EEG-Umlagesen-
2
schafts-Situation herabzusetzen, um al- Finanzierung der EEG-Umlage flie- kung und CO -Bepreisung
len Verbrauchern zusätzliche finanziel- ßen, diese Einfrieren bzw. Reduzieren 2
kann von einer Entlastung der
Bürger nicht die Rede sein.
Faktencheck: Die EEG-Umlage wird ab
2021 auf 6,5 Ct./kWh gedeckelt und
sinkt damit leicht, für 2022 wurden
sechs Cent vereinbart. 2020 lag die
Umlage bei rund 6,7 Ct./kWh, die die
Haushalte über die Stromrechnung
zahlten.