Page 3 - 01_LEK_2021_internet
P. 3

Seite 3  I  Januar 2021  I  LausitzEnergie kompakt


                        Hintergrund »

          Die Entlastung der Bürger wurde verspielt



         Nach der Zustimmung von Bundes-
         tag und Bundesrat ist das erste Gesetz
         zur Änderung des Brennstoffemissi-
         onshandelsgesetzes (BEHG) am 10.
         November 2020 in Kraft getreten. Mit
         dem BEHG hat die Bundesregierung
         ab dem Jahr 2021 Brennstoffe (Heizöl,
         Benzin, Erdgas u.a.) gemäß Anlage 2
         BEHG (Brennstoffe für die Emissionsbe-
         richterstattung in den Jahren 2021 und
         2022) sowie Anlage 1 BEHG (Brennstof-
         fe) mit einer zusätzlichen, gesetzlich
         festgelegten Bepreisung der CO -Emis-
                                   2
         sion belastet. Der nach §10 BEHG fest-
         gelegte Preis pro Emissionszertifikat
         für eine  Tonne CO  startet mit 25,00
                         2
         Euro im Jahr 2021 und wird schrittwei-
         se auf 55,00 Euro im Jahr 2025 angeho-
         ben. Ab 2026 soll dann ein Preiskorri-
         dor mit einem Mindestpreis von 55,00   08. Dezember 2020               08. Januar 2021
         Euro pro Emissionszertifikat und einem
         Höchstpreis von 65,00 Euro gelten. Da-  le Belastungen                                   und damit ein
         mit sollen Anreize geschaffen werden,   zu  ersparen,                                    Ansteigen des
         den CO -Ausstoß zu reduzieren.     blieben diese                                         Strompreises
               2
         Wobei in erster Linie die CO -Mengen   Optionen un-                                      verhindern. Ob
                                 2
         in den Bereichen Mobilität und Wärme,   gehört. So dass                                  und in welchem
         gleichermaßen bei Unternehmen und   in den sehr                                          Umfang diese
         Haushalten besteuert werden. Die für   angespann -                                       Kompensation
         die einzelnen Brennstoffe erforderli-  ten  Zeiten  der                                  den von den
         che Zertifikatsmenge bestimmt sich   Krisensituati-                                      M ehr k ost en
         nach der Menge an Kohlendioxid (CO ),   on auch noch                                     des BEHG Be-
                                        2
         welche bei der Verbrennung der Ener-  eine hohe CO -                                     troffenen glei-
                                                       2
         gieträger freigesetzt wird.        B ep r eisu ng                                        chermaßen  zu
                                            hinzu kommt.                                          Gute   kommt,
                 In wirtschaftlicher        Aus den ge-                                           hängt vom per-
              Krisensituation wurde ein     nannten  CO -                                         sönlichen Ver-
                                                       2
            hoher CO -Preis beschlossen.    Preisen ergeben sich für die Haupt-  brauchsverhalten und Erfordernissen
                     2                      brennstoffe unter Berücksichtigung   ab und wird sehr unterschiedlich aus-
                                            der aktuellen Emissionsfaktoren der   fallen.
         Obwohl  es  zahlreiche  Forderungen   Energieträger nach Angaben der DIHK
         gab, die Gesetzeseinführung zu ver-  folgende Preissteigerungen (netto) –
         schieben oder den CO -Preis aufgrund   siehe Tabelle. Die Einnahmen aus der   Angesichts des Ungleichge-
                            2
         der  Corona-  und  schwierigen  Wirt-  CO -Bepreisung sollen teilweise in die   wichtes von EEG-Umlagesen-
                                              2
         schafts-Situation herabzusetzen, um al-  Finanzierung der EEG-Umlage flie-  kung und CO -Bepreisung
         len Verbrauchern zusätzliche finanziel-  ßen, diese Einfrieren bzw. Reduzieren          2
                                                                                  kann von einer Entlastung der
                                                                                    Bürger nicht die Rede sein.


                                                                               Faktencheck: Die EEG-Umlage wird ab
                                                                               2021  auf  6,5  Ct./kWh  gedeckelt  und
                                                                               sinkt  damit  leicht,  für  2022  wurden
                                                                               sechs Cent vereinbart. 2020 lag die
                                                                               Umlage bei rund 6,7 Ct./kWh, die die
                                                                               Haushalte über die Stromrechnung
                                                                               zahlten.
   1   2   3   4